
Gemeinsam
Erfolgreicher
Unternehmensbezogene Offenlegungsverpflichtungen.
Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen des europäischen „Green Deal" und des (EU-) Aktionsplans zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige EU-Wirtschaft zu erreichen. Ein Baustein hierfür ist die sogenannte Transparenz-Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019. Diese ist in allen Mitgliedsstaaten der Union zum 10. März 2021 in Kraft getreten.
Zentrales Ziel der Transparenz-Verordnung ist es, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken von Finanzanlageprodukten zu erhöhen. Dazu sollen auf europäischer Ebene harmonisierte Vorgaben geschaffen werden, um die bestehenden Veröffentlichungen vergleichbarer zu machen.
Erläuterungen gem. Art. 12 Absatz 2 Offenlegungs-VO zu den vorgenommenen Änderungen
Zum 21.12.2022 wurde die Veröffentlichung zu den nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“) aus Gründen der Konkretisierung und Klarstellung aktualisiert. Den ursprünglichen Stand aus dem Veröffentlichungsjahr 2021 können Sie hier einsehen:
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeit ist in unseren Unternehmenszielen, im Leitbild sowie in den verschiedenen Konzepten zu den relevanten Belangen festgeschrieben. Umsicht und Augenmaß prägen unsere strategischen Entscheidungen, unser Planungshorizont geht über Quartale, Halbjahre und Geschäftsjahre deutlich hinaus. Dies entspricht Nachhaltigkeit im besten Sinne.
Die RheinLand Versicherungsgruppe hat seit jeher ein umfassendes Verständnis von der Einschätzung und der Absicherung von Risiken. Die sichere und langfristige Kapitalanlage zählt hierbei zu unserer Kernkompetenz. Wir sind als Versicherung verpflichtet, die Kapitalanlage nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anzulegen und dabei Qualität, Sicherheit, Rentabilität und Liquidität zu beachten (§ 124 VAG).
ESG-Kriterien werden in unserem Investitionsprozess auf Basis eines Ausschlussverfahrens berücksichtigt. Zusätzlich gibt es eine Laufzeitbegrenzung bei Branchen, die sich im Transformationsprozess befinden, damit auf diese Weise künftige Risiken reduziert werden und die Unternehmen die Möglichkeit haben ihr Geschäftsmodell anzupassen.
Bei der Identifizierung der ESG-Kriterien verfahren wir wie folgt:
Bei Unternehmen (Aktien- und Anleiheemittenten) ist das Ausmaß von Aktivitäten in kontroversen Geschäftsfeldern und von signifikanten Kontroversen im Zusammenhang mit der Einhaltung international anerkannter Nachhaltigkeitsnormen (insbesondere UN Global Compact und andere internationale Konventionen) zu den Themen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltverschmutzung sowie Bestechung und Korruption maßgeblich.
Darüber hinaus werden für investierte Unternehmen (Aktien und Anleihen) mögliche Risiken aus einer mangelnden Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme (ESG-Performance) sowie einer unzureichenden Adressierung von Klimaschutzmaßnahmen (Klimaschutz-Performance) beachtet.
Relevante ESG-Risiken staatlicher Emittenten (Staatsanleihen oder Anleihen von Bundesländern/Gebietskörperschaften) werden auf Basis vorliegender Nachhaltigkeitsratings von Staaten ermittelt.
Darüber hinaus werden relevante Nachhaltigkeitsaspekte und Risiken von Immobilien auf Basis vorliegender Informationen qualitativ beschrieben.
Um das Kapitalanlagemanagement in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln, wurde eine Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risikoanalyse zusammen mit einem der führenden deutschen Berater zum Thema ESG durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Bewertung aller Kapitalanlagen nach Nachhaltigkeitsaspekten mit besonderem Augenmerk auf relevante Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Kernbotschaft der oben beschriebenen ESG-Risikoanalyse für das Kapitalanlageportfolio lautet: Das Portfolio ist weitgehend frei von Nachhaltigkeits- bzw- ESG-Risiken.
Hierauf aufbauend stellen eine Watchlist und ein regelmäßiges externes ESG-Screening eine dauerhafte Berücksichtigung von ESG in der Kapitalanlage sicher.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Die Credit Life AG erfasst nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktoren notwendig sind, sind derzeit am Markt im erforderlichen Umfang und in der notwendigen Qualität nicht im ausreichenden Maß vorhanden.
Die Credit Life AG wird die Datenlage regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage ggfs. erneut über die Maßnahmen zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktoren unter Beachtung von Kosten und Nutzen im Rahmen ihrer Investmentstrategie entscheiden.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Im Einklang insbesondere mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben ist das Vergütungssystem der Credit Life AG auf eine nachhaltige Entwicklung der Konzernunternehmen ausgerichtet. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der nachhaltig orientierten Geschäfts- und Risikostrategie des Unternehmens, seinem soliden Risikoprofil, seinen wertebasierten Zielen, seinen Risikomanagementpraktiken sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens. Sie sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, fördert ein solides und wirksames Risikomanagement. Nachhaltigkeitsrisiken bilden einen Teil der berücksichtigten Risiken. Dabei stellen die Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikokategorie gemäß Solvency II dar und werden somit in der Risikokapitalermittlung nicht separat mit Risikokapital hinterlegt. Vielmehr sind Nachhaltigkeitsrisiken Bestandteil bestehender Risikokategorien gemäß Solvency II, wie z.B. des versicherungstechnischen Risikos oder des Marktrisikos. Im Rahmen dieser Risikokategorien fließen sie in die Risikokapitalberechnung ein. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik erfolgt dadurch, dass die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands der Credit Life AG u.a. von der Erreichung einer Solvenzquote in vorgegebener Höhe abhängig sind.