Gemeinsam
Erfolgreicher

Unternehmensbezogene Offenlegungsverpflichtungen.

Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen des europäischen „Green Deal" und des (EU-) Aktionsplans zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige EU-Wirtschaft zu erreichen. Ein Baustein hierfür ist die sogenannte Transparenz-Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019. Diese ist in allen Mitgliedsstaaten der Union zum 10. März 2021 in Kraft getreten.

Zentrales Ziel der Transparenz-Verordnung ist es, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken von Finanzanlageprodukten zu erhöhen. Dazu sollen auf europäischer Ebene harmonisierte Vorgaben geschaffen werden, um die bestehenden Veröffentlichungen vergleichbarer zu machen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich daher auf Nachhaltigkeitsrisiken von Investitionen. Unser Verständnis von Nachhaltigkeit und auch Nachhaltigkeitsrisiken ist weiter gefasst und berücksichtigt alle Unternehmensbereiche.

 

Erläuterungen gem. Art. 12 Absatz 2 Offenlegungs-VO zu den vorgenommenen Änderungen

Zum 28.10.2024 wurde die Veröffentlichung zu den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3 Absatz 1 und zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“) aus Gründen der Konkretisierung und Klarstellung aktualisiert. Die jeweiligen Stände aus den Veröffentlichungsjahren 2021 (Veröffentlichung am 11.03.2021), 2022 (Veröffentlichung am 21.12.2022) und 2023 (Veröffentlichung am 04.12.2023) können Sie hier einsehen:

 

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeit ist in unseren Unternehmenszielen, im Leitbild sowie in den verschiedenen Konzepten zu den relevanten Belangen festgeschrieben. Umsicht und Augenmaß prägen unsere strategischen Entscheidungen, unser Planungshorizont geht über Quartale, Halbjahre und Geschäftsjahre deutlich hinaus. Dies entspricht Nachhaltigkeit im besten Sinne.

Die RheinLand Versicherungsgruppe hat seit jeher ein umfassendes Verständnis von der Einschätzung und der Absicherung von Risiken. Die sichere und langfristige Kapitalanlage zählt hierbei zu unserer Kernkompetenz. Wir sind als Versicherung verpflichtet, die Kapitalanlage nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anzulegen und dabei Qualität, Sicherheit, Rentabilität und Liquidität zu beachten (§ 124 VAG).

ESG-Kriterien werden in unserem Investitionsprozess auf Basis eines Ausschlussverfahrens berücksichtigt. Zusätzlich gibt es eine Laufzeitbegrenzung bei Branchen, die sich im Transformationsprozess befinden, damit auf diese Weise künftige Risiken reduziert werden und die Unternehmen die Möglichkeit haben ihr Geschäftsmodell anzupassen.

Bei der Identifizierung der ESG-Kriterien wird wie folgt verfahren:

Bei Unternehmen (Aktien- und Anleiheemittenten) war das Ausmaß von Aktivitäten in kontroversen Geschäftsfeldern und von signifikanten Kontroversen im Zusammenhang mit der Einhaltung international anerkannter Nachhaltigkeitsnormen (insbesondere UN Global Compact und andere internationale Konventionen) zu den Themen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltverschmutzung sowie Bestechung und Korruption maßgeblich.

Darüber hinaus werden für investierte Unternehmen (Aktien und Anleihen) mögliche Risiken aus einer mangelnden Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme (ESG-Performance) sowie einer unzureichenden Adressierung von Klimaschutzmaßnahmen (Klimaschutz-Performance) beachtet.

Relevante Nachhaltigkeitsaspekte und Risiken für Immobilien werden auf Basis individueller Fachplanungen in Hinblick auf die Bauphysik und mögliche BEG-Förderungen qualitativ ermittelt. Es werden quantitativ messbare Analysen in Form von aktuellen Energiebedarfsausweisen erstellt und ausgewertet. Insofern wird mit den Ausweisen ein belastbarer Status quo ermittelt und die Ausarbeitung der bauphysikalischen Fachplanungen ermöglichen uns die detaillierte Bewertung hinsichtlich der nachhaltigen Ertüchtigung unseres Immobilienbestandes.

Um das Kapitalanlagemanagement in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln, wurde eine Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risikoanalyse zusammen mit einem der führenden deutschen Berater zum Thema ESG durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Bewertung aller Kapitalanlagen nach Nachhaltigkeitsaspekten mit besonderem Augenmerk auf relevante Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Kernbotschaft der oben beschriebenen ESG-Risikoanalyse für das Kapitalanlageportfolio lautet: Das Portfolio ist weitgehend frei von Nachhaltigkeits- bzw- ESG-Risiken.

Bei der Neu- und Wiederanlage werden ESG-Ratings erfasst und auf jährlicher Basis überprüft. Im Mittelpunkt der Verwendung von ESG-Ratings steht die Bewertung der Kapitalanlage nach Nachhaltigkeitsaspekten mit besonderem Augenmerk auf relevante ESG-Risiken.

Sofern keine ESG-Ratings vom Emittenten zur Verfügung gestellt werden, wird eine Plausibilisierung anhand von frei zugänglichen Unternehmensinformationen und Nachrichten vorgenommen.

 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Im Rahmen der Kapitalanlagetätigkeit berücksichtigt die Credit Life AG keine nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf die Nachhaltigkeitsfaktoren. . Die Kapitalanlagestruktur der Credit Life AG ist umfangreich, was eine entsprechende Umsetzungshürde begründet. Hinzu kommt, dass die Credit Life AG, die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen priorisiert einsetzt, um geschäftsstrategische Ziele, allem voran die Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen, erreichen zu können. Gleichwohl betrachtet die Credit Life AG die Nachhaltigkeitsentwicklungen innerhalb des Finanzdienstleistungssektors, unter allgemeinen politischen- und Umweltaspekten, als zielführend. Deshalb wird der künftige Einbezug von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf die Nachhaltigkeitsfaktoren auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Voraussetzung für den möglichen Einbezug ist das Vorliegen erprobter Prozesse und eine angemessene Datenqualität, um einen effizienten sowie proportionalitätsgerechten Einbezug zu ermöglichen.

 

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Im Einklang insbesondere mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben ist das Vergütungssystem der Credit Life AG auf eine nachhaltige Entwicklung der Konzernunternehmen ausgerichtet. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der nachhaltig orientierten Geschäfts- und Risikostrategie des Unternehmens, seinem soliden Risikoprofil, seinen wertebasierten Zielen, seinen Risikomanagementpraktiken sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens. Sie sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, fördert ein solides und wirksames Risikomanagement. Nachhaltigkeitsrisiken bilden hierbei einen Teil der berücksichtigten Risiken.

Insbesondere sind Nachhaltigkeitsrisiken Bestandteil bestehender Risikokategorien gemäß Solvency II, wie z.B. des versicherungstechnischen Risikos oder des Marktrisikos. Im Rahmen dieser Risikokategorien fließen sie in die Risikokapitalberechnung und damit in die Solvenzquote ein. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik erfolgt dadurch, dass die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands der Credit Life AG u.a. von der Erreichung einer Solvenzquote in vorgegebener Höhe abhängig sind.

Die LEI der Credit Life AG lautet: 529900E4TBZT47ZM0P15.